Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über fotografische, konzeptionelle und bildbearbeitende Leistungen zwischen Jacob Kaiser Fotografie – nachfolgend „Fotograf“ genannt – und seinen Auftraggebern.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Fotografen sind, sofern darin nicht anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots, durch eine entsprechende Auftragsbestätigung oder durch die einvernehmliche Durchführung des vereinbarten Auftrags zustande.
Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang bildet die Grundlage des jeweiligen Auftrags.
3. Leistungsumfang und Durchführung
Art und Umfang der fotografischen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Der Fotograf erbringt die vereinbarten Leistungen nach professionellen gestalterischen und technischen Maßstäben. Die konkrete fotografische Umsetzung, insbesondere Bildgestaltung, Perspektive, Lichtsetzung, Auswahl geeigneter Aufnahmetechniken und Art der Nachbearbeitung, liegt innerhalb des vereinbarten gestalterischen Rahmens im fachlichen Ermessen des Fotografen.
Soweit für die Durchführung des Auftrags Assistenten, Retuscheure oder andere geeignete Erfüllungsgehilfen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist der Fotograf berechtigt, diese einzusetzen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung der Produktion erforderlichen Räumlichkeiten, Zugänge, Ansprechpartner, Personen und sonstigen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen und vom Fotografen nicht zu vertreten sind, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
5. Personenaufnahmen und erforderliche Einwilligungen
Bei Aufnahmen von Mitarbeitenden, Modellen oder sonstigen durch den Auftraggeber bereitgestellten Personen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die für die vereinbarte Aufnahme und spätere Verwendung erforderlichen Einwilligungen und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber informiert die beteiligten Personen über den vorgesehenen Verwendungszweck der Aufnahmen.
Der Fotograf unterstützt auf Wunsch bei der Bereitstellung geeigneter Einwilligungs- bzw. Model-Release-Unterlagen, sofern dies im Rahmen des jeweiligen Auftrags vereinbart wird.
6. Bildauswahl und Lieferung
Der Fotograf trifft, sofern nicht anders vereinbart, eine professionelle Vorauswahl der im Rahmen der Produktion entstandenen Aufnahmen.
Geliefert werden ausschließlich die im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen und final bearbeiteten Bilddateien.
Unbearbeitete Aufnahmen, Arbeitsdateien, RAW-Dateien oder sonstige Zwischenstände sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Art, Umfang, Dateiformat und Auflösung der gelieferten Bilder richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
7. Bildbearbeitung und Retusche
Die vereinbarte Postproduktion kann insbesondere Farb- und Tonwertkorrekturen, Bildoptimierung, Retusche, Freistellungen, Compositing sowie weitere digitale Bearbeitungsverfahren umfassen.
Soweit für die vereinbarte Bildgestaltung sinnvoll und datenschutzrechtlich zulässig, können auch KI-gestützte Bearbeitungsverfahren eingesetzt werden. Dabei bleibt die gestalterische Auswahl und finale Kontrolle Bestandteil der Leistung des Fotografen.
Umfangreiche nachträgliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich bei gewerblichen Auftraggebern sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen oder nachträgliche Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
9. Zahlungsbedingungen
Soweit im jeweiligen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die dort genannten Zahlungsbedingungen.
Bei entsprechender Vereinbarung wird mit Auftragserteilung eine Anzahlung in der im Angebot ausgewiesenen Höhe fällig. Der verbleibende Restbetrag wird nach Abschluss der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb des jeweils vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen.
10. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den vom Fotografen erstellten Fotografien und sonstigen Bildwerken verbleibt beim Fotografen.
Eine Übertragung des Urheberrechts selbst findet nicht statt. Der Auftraggeber erhält die für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
11. Nutzungsrechte
Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Soweit dort entsprechend vereinbart, können dem Auftraggeber insbesondere zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die eigene Unternehmenskommunikation eingeräumt werden. Hierzu können insbesondere folgende Nutzungsarten gehören:
Website und sonstige digitale Unternehmensauftritte, Social Media, Recruiting und Personalmarketing, Unternehmenskommunikation, Printprodukte, Werbemittel, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation sowie sonstige im Angebot vereinbarte Unternehmens- und Marketingzwecke.
Eine Weitergabe der Bilddateien an vom Auftraggeber beauftragte Agenturen, Druckereien, Medienpartner oder sonstige Dienstleister ist zulässig, soweit dies ausschließlich zur Umsetzung der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungszwecke erfolgt.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung durch rechtlich selbstständige Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern dies nicht bereits Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte ist.
Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
12. Bearbeitung durch den Auftraggeber
Technisch erforderliche Anpassungen wie Größenänderungen, Zuschnitt, Dateikonvertierung oder die Einbindung der Bilder in Layouts und Kommunikationsmittel sind im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
Weitergehende Veränderungen, die den Charakter oder die Aussage eines Bildes wesentlich verändern, sollen mit dem Fotografen abgestimmt werden.
Soweit dem Auftraggeber ausdrücklich weitergehende Bearbeitungsrechte eingeräumt wurden, gelten die Regelungen des jeweiligen Angebots.
13. Urheberbenennung
Eine namentliche Nennung des Fotografen ist bei kommerziellen Unternehmensaufträgen nicht erforderlich, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Eine freiwillige Urheberbenennung wird begrüßt.
Bei redaktioneller oder pressebezogener Verwendung kann eine Urheberangabe vereinbart oder entsprechend den branchenüblichen Gepflogenheiten vorgenommen werden.
14. Eigenwerbung des Fotografen
Eine Verwendung der im Kundenauftrag entstandenen Aufnahmen durch den Fotografen zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
Insbesondere bei Mitarbeiter-, Unternehmens- oder vertraulichen Aufnahmen erfolgt keine Veröffentlichung zu Referenzzwecken entgegen ausdrücklich vereinbarter Vertraulichkeit.
15. Terminverschiebung und Stornierung
Kann ein vereinbarter Produktionstermin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien zunächst um die Vereinbarung eines Ersatztermins.
Bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen, insbesondere für gebuchte Assistenten, Studios, Technik, Reisen oder sonstige externe Leistungen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, soweit diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
Weitere Stornierungsbedingungen können im jeweiligen Angebot individuell vereinbart werden.
16. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, erheblicher technischer Ausfälle oder sonstiger vom Fotografen nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, wird der Fotograf den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich um eine angemessene Ersatzlösung oder einen Ersatztermin bemühen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17. Reklamationen und Korrekturen
Offensichtliche technische Mängel der gelieferten Dateien sind dem Fotografen innerhalb angemessener Frist nach Erhalt mitzuteilen.
Subjektive gestalterische Vorstellungen begründen keinen Mangel, sofern die fotografische Umsetzung dem zuvor vereinbarten Konzept, Leistungsumfang und der vereinbarten Bildsprache entspricht.
Berechtigte technische Mängel werden innerhalb angemessener Frist korrigiert.
18. Haftung
Der Fotograf haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Für Inhalte, Gegenstände, Marken, Locations oder sonstige Rechte Dritter, die vom Auftraggeber für die Produktion bereitgestellt oder vorgegeben werden, ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit der Fotograf deren Rechtswidrigkeit nicht kannte und nicht erkennen musste.
19. Datensicherung und Archivierung
Der Fotograf trifft während der Bearbeitung angemessene Maßnahmen zur Sicherung der im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilddaten.
Eine dauerhafte Archivierung der Bilddateien nach vollständiger Lieferung ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine Archivierung vereinbart wurde.
Dem Auftraggeber wird empfohlen, die gelieferten Bilddateien nach Erhalt eigenständig dauerhaft zu sichern.
20. Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen, interne Abläufe und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte, die dem Fotografen im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt werden, werden vertraulich behandelt.
Dies gilt insbesondere für noch nicht veröffentlichte Unternehmensinformationen, interne Dokumente oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Inhalte.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und soweit erforderlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026