Allgemeine Geschäftsbedingungen.
I. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen Jacob Kaiser erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht umgehend widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden durch Fotografen nicht anerkannt. Sie gelten auch dann nicht als Teil des Vertrages, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei den hergestellten Werken des Fotografen handelt es sich um Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt oder unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden.
II. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte der erstellten Werke liegen gem. Urheberrechtsgesetz beim Fotografen.
Dem Fotografen steht es frei, die erstellten Werke uneingeschränkt für seine Zwecke zu nutzen (Veröffentlichung, Vervielfältigung, Ausstellung, Vermarktung…).
Sollen die Nutzungsrechte aus Nr. 2 auf Wunsch des Kunden wegen triftiger Gründe eingeschränkt werden, ist dies vor Vertragsabschluss schriftlich festzuhalten. Das Recht auf eine nachträgliche Einschränkung besteht nicht, ist aber gegen eine Sonderzahlung möglich.
Dem Kunden werden für die Vertraglich vereinbarten Werke einfach Nutzungsrechte für den privaten Zweck übertragen. Eine kommerzielle Nutzung der Werke ist nicht gestattet. Ausschließliche o.ä. Nutzungsrechte sowie die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Kunden sind vertraglich mit dem Fotografen zu vereinbaren.
Einfache Nutzungsrechte können nur an die Werke übertragen werden, die der Kunde vertragsmäßig erlangt. Werke, die lediglich zur Sichtung zur Verfügung gestellt wurden, sind für die Nutzung durch den Kunden ausgeschlossen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt frühestens nach vollständiger Bezahlung aller sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Forderungen.
Bei der Verwertung der Werke ist der Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Bearbeitung von Werken des Fotografen wie bspw. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder Analoge Manipulationen ist ausdrücklich untersagt.
Ein Anspruch auf die Herausgabe entstandener RAW-Dateien besteht nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor-Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Endpreise werden gegenüber dem Kunden inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen bleiben die entstandenen Werke alleiniges Eigentum des Fotografen.
Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung und der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung der Werke, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt und haben weiterhin Bestand.
Sollte es zu einer Absage eines gebuchten Termins durch den Kunden kommen, gelten dabei folgende Regelungen:
Bei Absage durch Krankheit, Unfall oder Tod unter Vorlage eines Attestes oder eines ähnlichen Nachweises entfällt die Ausfallgebühr.
Bei einer Absage aus anderen Gründen oder ohne Nachweis wird die Ausfallgebühr fällig.
Eine Absage ohne Gründe bzw. Terminänderung ist bis zu 3 Tage vor dem Shootingtag möglich. Es entstehen keine Gebühren.
Bei einer Absage durch den Fotografen kann dieser einen Ersatzfotografen anbieten. Dieses Angebot ist nicht garantiert. Wahlweise hat der Kunde außerdem das Recht auf einen Ersatztermin oder eine kostenlose Stornierung des Auftrages.
Die Ausfallgebühr setzt sich aus den tatsächlich entstandenen Kosten zusammen.
IV. Haftungsbeschränkung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
V. Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit eine der vorherigen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, haben die übrigen Bedingungen weiterhin Bestand. Unwirksame Bedingungen werden durch geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland ersetzt.